Mühle

Die Erlauer Mühlsölde war ebenfalls Getreide- und Sägemühle und gehörte zur Grundherrschaft der Freiherrn Löffelholz von Colberg (Weiss 1974). Viele Informationen zur Gründung der Mühle liegen nicht vor. Die meisten fränkischen Mühlen entstanden noch vor 1300 (Bedal 1992).

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1889 wurde als Mühl- & Schneidmühlbesitzer Josef Wicht genannt (GRe Belege Nr. 99, 1889).

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Der letzte Betreiber der Erlauer Mühle und des Sägewerkes war Emil Zenkel. Die Mühle wurde 1966 stillgelegt und die Gebäude später abgebrochen.  (Quelle: Chronik Walsdorf, Gottlieb Honold 2009)

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Mühlenscheune

In der Walsdorf Chronik von Gottlieb Honold kann man von einem Unglück lesen, das sich 1769 bei der Erlauer Mühle ereignet hat.

Von einem Unglück

bei der Erlauer Mühle wird im Protokoll vom 28ten Martii 1769 (dritter Osterfeyertag) berichtet:

„Diesen Abend gegen 7 Uhr beschahe vor dem gemeinschaftlichen Hoheneicher Centknecht Melchior Bierdümpfel, die leidige Anzeige bei dem Amt Walßdorff, wie er von dem Schulmeister Johann Georg Kemmerer, für gewiß vernommen, daß des in dem Nebengebäue der Löffelholzischen Mühl zu Erlau wohnenden Beständners, und Webermeisters, Nicolaus Rößleins, vierjähriges Büblein, bei dem dasigen Mühlschutz, in dem Bach, die Aurach genannt, heute ertrunken seye. Indeme nun der Weiler Erlau zu der gemeinschaftlichen Hoheneicher Cent, Lißbergischen Theils, gehöret. So hat der Walßdorffische – zu nächst an Erlau sich befindliche Mitcentbeamte, sich so gleich, mit zweyen Gerichtsbeamten, nehmlich

Mstr. Georg Kachelmann, und

Mstr. Johann Albreck Mack, ingleichen den examinirten Chirurgo

Johann Andreas Haas, dem obigen Centknecht Melchior Bierdümpfel,

dorthin, und in das Nebengebäue der erwehnten Mühl begeben, und bey des Mstrs. Nicolaus Rößleins Abwesenheit, denen Weibe Margaretha, eröffnet, wie man von wegen der Höchst- und Hohen Hoheneicher Centherrschaften, welches das hohe Hochstifft Würzburg, neben denen Hochfreyherrlichen Häußern von Creylsheim zu Walßdorff, Marschall von Ostheim zu Trabelsdorff, und von Münster zu Lißberg seyen, die Inspection des toden Körpers, vor und von ihr vernehmen müße, wie sich dieser Unglücksfall zu getragen habe?

Die Margaretha Rößleinin sagte darauf, unter Vergiesung vieler Thränen, wie sie mit ihrem Mann, der nun nach Koppenwinn, um seine Mutter zur Leiche zu bitten, gegangen wäre, heute zu Mittag eßen wollen, hätte sie ihren vierjährigen Büblein, Catholischer Religion, namens Lorenz Rößlein, darzu geruffen, welcher geantwortet, er möge nicht, sondern gehe in die Mühl, woselbst ihr Kind, weilen es der Müller, Georg Richter, und sein Weib sehr wohl leiden können, fast so oft, ja noch öfters dann bey ihnen gewesen. In der Meinung, ihr Kind werde in der Mühl seyn, hätten sie also zu Mittag geaßen. Wonach ihr Mann über den Bach in die Wiesen gehen wollen, um Brunnenkreß zu suchen. Als solcher aber zu dem Bach gekommen, habe er bey dem Rechen, am Mühlschutz, etwas rothes erblickt und bey nehrern Nachsehen mit größten Schrecken gesehen, daß ihr Kind, so rothe Strümpfe gehabt, im Waßer liege. Er hätte solche augenblicklich heraus gezogen, und gestürzet, auch in die warme Stuben getragen. Ohnerachtet sie es nun darinnen noch vielmals gestürzt, und mit warmen Kißlein fleißig gerieben, nicht minder einen warmen Brey über den Magen geleget; so wäre es jedoch leider nicht mehr zum Leben zu bringen gewesen. Das ihnen um so schmerzlicher fallende Unglück, weil ihr Büblein so gescheit gewesen, und sie nur noch ein Knäblein hätten, wäre heute zwi­schen 11. und 12. Uhr geschehen.

Hiernebst wurde das tode Körperlein von dem Chirurgo, Johann Andreas Haas genau inspiciret, und von ihme an selbigen nicht allein gar keine äußerliche Beschädigung, oder Verwundung wahrgenommen, sondern auch von ihme angegeben, und versichert, was maßen der vor der Nasen sich zeigende Schaum, und der stark aufgetriebene Leib zu erkennen gebe, daß das Kind ertrunken seye.

Nach diesem hat man der Margaretha Rößleinin, die – von ihr, und ihrem Mann zu Schulden gebrachte Nachläßigkeit verhoben, derselben, im Namen der Höchst- und hohen Cent-Herrschaften, die Beerdigung ihres toden Kindes überlaßen, und ihr befohlen, daß ihr Mann nach seiner Zurückkunft und Begrabung des Kindes, wegen Bezahlung der Inspicirungs-Kosten zum Amt Walßdorff kommen solle.

Über welch leidigen Fall gegenwärtiges Prototoll geführet, und auf beschehenes Vorlesen behörig unterschrieben worden ist. Actum at supra.

Adam Christoph Bayer, Amtmann zu Walßdorff

Georg Kachelmann

Johann Albert Mack

Johann Andreas Haas

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